Hier eine kleine Auflistung, was bei einen Kauf so alles anfällt....
Wenn man ein Objekt besichtigt hat und dieses erwerben möchte, kommt es in der Regel zu einem sogenannten Vorvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Bei Unterschrift des Vertrages werden dann in der Regel 10 % des Kaufpreises fällig.
Dies wird meist mit einem Bankscheck, aber auch per Überweisung oder Bar erledigt. Somit wird verhindert, dass der Verkäufer / Makler noch mit anderen Interessenten in Verbindung tritt. Man beachte, dass erst durch die Einlösung des Bankschecks der Vertrag Rechtsgültigkeit erlangt.
Im Vorvertrag werden alle relevanten Daten wie Kaufpreis, Größe des Grundstücks und Zahlungsbedingungen aufgeführt.
Zudem wird Bescheinigt, dass das Grundstück frei von irgendwelchen finanziellen oder rechtlichen Verbindlichkeiten ist.
Ein Tipp: Lasst Euch diesen Vorvertrag schon von einem Notar beglaubigen. Sollten nähmlich in der Zeit zwischen Vorvertrag und Vertrag irgendwelche Änderungen an der Immobilie vorgenommen werden, die nicht genehmigt wurden, könnte im schlimmsten Fall das Objekt beschlagnahmt werden.
Die Anzahlung
Die Anzahlung ist eine Sicherheitsleistung für beide Parteien.
Sollte der Käufer aus nichtigen Gründen vom Kauf zurücktreten, kann der Verkäufer die Anzahlung als Vertragsstrafe behalten. Andererseits muss der Verkäufer dem potentiellen Käufer die doppelte Summe zurückgeben, wenn er beschließt seine Immobilie überhaupt nicht mehr oder anders verkaufen möchte.
Es ist anzuraten, den Vorvertrag innerhalb einer Frist von 10 Tagen bei den Finanzbehörden einzureichen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 200.- Euro + ca. 100.- Euro für die erforderlichen Gebührenmarken.
Der Notarvertrag
Nach Unterzeichnung des Vorvertrages wird bei einem ansässigen Notar ein Termin vereinbart, der in der Regel innerhalb von 4 Wochen stattfindet. Hier geht das Objekt dann offiziell in Ihr Eigentum über. Bei diesem Termin muss dann auch die restliche Kaufsumme bezahlt werden. (Bankscheck). Bargeld wird hier nicht akzeptiert.
Hinzu kommen dann noch weitere Nebenkosten, die ebenfalls bei diesem Termin bezahlt werden müssen.
Hierzu gehört:
Die Notarkosten - bis 2,5 % des Kaufpreises ( abhängig von der Höhe des Verkaufspreises)
Der Dolmetscher - bis 700.- Euro
Die Grunderwerbsteuer - bei Kauf als Erstwohnsitz 1-3 % vom Katasterwert ( Gemeindeabhängig)
bei Kauf als Zweitwohnsitz 3-7 % vom Katasterwert (Gemeindeabhängig)
Die Maklerprovision - 2 - 3,57 % zuzüglich der Mehrwertsteuer (22%)
Zu beiden Verträgen benötigen Sie eine italienische Steuernummer die sogenannte codice fiscale ! Eine italienische Bankverbindung ist schon auf Sicht des benötigten Bankschecks sinnvoll. Zur Eröffnung eines Bankkontos genügt die ital. Steuernummer und ein Ausweisdokument. Bitte zur genügend Zeit mitbringen, da eine Kontoeröffnung in Italien in der Regel 1 - 1,5 Stunden dauert.